Die neuen Regeln gelten zunächst bis einschließlich 25. Mai. Bisher war das Arbeiten im Homeoffice Pflicht, wenn es von der Art der Arbeit möglich war. Die neue Verordnung sieht es nur noch als Möglichkeit vor. Danach kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten Homeoffice anbieten, ist aber nicht mehr gesetzlich dazu verpflichtet. Er muss aber weiterhin den Beschäftigten ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen Covid-19 impfen zu lassen.
Auch die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz gilt nicht mehr. Ungeimpfte müssen sich nicht mehr täglich testen, um im Betrieb zu arbeiten. Arbeitgeber sind auch nicht mehr verpflichtet, kostenlose Corona-Schnelltests anzubieten. Arbeitgeber begrüßen Lockerungen und fordern Fahrplan.
Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Siegfried Russwurm forderte einen bundeseinheitlichen Fahrplan für den weiteren Umgang mit dem Virus. Spätestens im Herbst bestehe das Risiko neuer Infektionswellen. Angesichts stagnierender Impfzahlen hätten Bund und Länder den klaren Handlungsauftrag, bei der Entscheidung über die Impfpflicht keine weitere Zeit zu verlieren.
Einen Rechtsanspruch auf das Arbeiten im Homeoffice gibt es bisher nicht. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil plant aber eine entsprechende Regelung unabhängig von Corona einzuführen. Neue Regeln sollten dann auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz fürs Homeoffice verbindlich festlegen, um Beschäftigte vor Entgrenzung, Überwachung, Überforderung oder schlechter Ergonomie zu schützen.