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Grundsätze für die Beratung und das Honorar

Grundsätze der Personalberatung

Folgende Prinzipien bestimmen meine Tätigkeit:

  • Ich übernehme nur dann Beratungsmandate, wenn ich davon überzeugt bin, die Aufgabenstellung erfolgreich lösen zu können. Dies setzt voraus, dass ich über alle notwendigen Informationen verfüge, um die Ausgangslage beurteilen zu können.
  • Aufträge werden nur exklusiv und gegen ein festes Honorar übernommen, niemals jedoch auf Basis von Provisionszahlungen. Ich akzeptiere keine Honorare von potentiellen Kandidaten bei der Suche und Auswahl.
  • Eine bestehende Klientenbeziehung hat zur Folge, dass ich das Personal dieses Unternehmens nicht bezüglich weiteren von mir zu besetzenden Positionen kontaktiere.
  • Sämtliche von Auftraggebern oder Kandidaten erhaltenen Informationen werden streng vertraulich behandelt, sofern ich nicht ausdrücklich zu einer Weitergabe ermächtigt worden bin.

Das Honorar

Bevor ich einen Beratungsauftrag übernehme, wird ein fester Honorarrahmen vereinbart. Sie können im voraus kalkulieren, was die Inanspruchnahme der Dienstleistung kosten wird. Mein Honorar richtet sich nach der Komplexität und dem geographischen Umfang der Aufgabe sowie dem Zeitaufwand, den das Projekt voraussichtlich in Anspruch nehmen wird.

Diese Honorarstruktur drückt meine strikte Objektivität beim Beratungsvorgang aus. Insbesondere bei der Suche und Auswahl von Fach- und Führungskräften vereinbare ich weder Erfolgshonorare noch stelle ich Forderungen auf einen Prozentsatz der Bezüge des erfolgreichen Kandidaten. Für mich besteht kein Motiv, Kandidaten mit höherem Einkommen zu empfehlen oder interne Kandidaten beim Selektionsverfahren zu benachteiligen. Haben Sie Fragen oder Anregungen zu Themen, die Sie beschäftigen? Lassen Sie es mich wissen und nehmen Sie Kontakt auf. Gerne rufe ich Sie auch zurück.

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