Die Gesamtbeurteilung mit den üblichen Zufriedenheitsfloskeln lassen keine realistischen Rückschlüsse auf Qualifikation und Leistung zu. Die Beurteilung der Leistung nach dem Zeugniscode ist eine Bewertung nach Schulnoten, von sehr gut bis mangelhaft. Da schlechte Noten in Arbeitszeugnissen äußerst selten sind und die Bewertungen in der Regel zwischen befriedigend und sehr gut schwanken, haben die Zeugnisse nur eine bedingte Aussagekraft. Die Zeugnisse gleichen sich wie ein Ei dem anderen. Schulnoten eignen sich nicht, Arbeitsleistung und Arbeitsverhalten differenziert und angemessen darzustellen. Sie sind nichtssagend, weil sie keine Aussagen über die tatsächliche Leistung, die Stärken und die positiven Arbeitsergebnisse enthalten. Tüchtige Mitarbeiter kommen oftmals schlecht dabei weg, weil Zeugnisleser nicht erkennen können, ob es sich tatsächlich um ein gutes Zeugnis handelt.
Führungsleistung im Arbeitszeugnis
Die „Führungsleistung“ wird heute etwas anders definiert als vor zwanzig Jahren. Führungskräfte müssen Impulse geben, Veränderungen einleiten, die Mitarbeiter bei ihrer Arbeit unterstützen und sie in ihrer Entwicklung fördern. Sie müssen Konflikte fair lösen und die Probleme in Teamarbeit bewältigen. Sie müssen deshalb fähig sein, zu koordinieren, ausgleichend zu wirken und menschliche Nähe und Vertrauen herzustellen. Dazu gehört Empathie, offen zu sein für Kritik und eigene Fehler einzugestehen. Die Gesamtbeurteilung sollte eine Antwort auf die Frage sein: Worin besteht der Beitrag zum Unternehmenserfolg?
Das Bundesarbeitsgericht hat schon immer den Zeugnisausstellern die Formulierungsfreiheit zugestanden. Arbeitgeber sind frei in ihrer Entscheidung, ob sie die Formulierung des Zeugniscodes verwenden oder das Zeugnis in einer offenen und verständlichen Sprache schreiben. Diese Freiheit sollten die Arbeitgeber auch nutzen.
Was ist eine Referenz?
Fallweise findet man auch Referenzen in schriftlicher Form oder man wird gebeten, eine solche zu erstellen.
Kurz gesagt handelt es sich dabei um ein maximal einseitiges Dokument (DIN A4), in dem der Aussteller in der Regel als ehemaliger Vorgesetzter die betreffende Person positiv bewertet und als Arbeitnehmer für eine bestimmte Aufgabe oder Position empfiehlt. Grundsätzlich existiert für Referenzen kein genormter Aufbau.
Diese Schreiben sind vor allem im Angelsächsischen (Letter of Recommendation) Gang und Gebe und kommen nun auch in Deutschland zunehmend in Mode. Der Grund liegt in der Art der Beschäftigungsverhältnisse unserer Zeit. Das unbefristete Arbeitsverhältnis ist in vielen Bereichen ersetzt durch das befristete Arbeitsverhältnis, und immer mehr Freiberufler und Interim-Manager unterstützen in Projektarbeiten. Und dann gibt es da auch noch die „Generation Praktikum“.
Auch in der Vergangenheit ausgeschiedene, langjährige Vorgesetzte, die auf ein Arbeitszeugnis naturgemäß keinen Einfluss mehr nehmen, geschweige denn dieses unterschreiben können, können sich auf diesem Wege dankbar in Erinnerung bringen – soweit diese kein Zwischenzeugnis unterschrieben haben.
Wenn Sie ein ausführliches Gutachten über ein vorliegendes Arbeitszeugnis und/oder Beratung bei der Formulierung wünschen, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme, telefonisch oder per E-Mail.